Geräte für den Einsatz in der explosionsgefährdeten Zone durch Staub sind nach drei Anwendungsgruppen ausgelegt. Je nach Art des gefährlichen Staubes kann es sich um Folgendes handeln:
brennbare, langfasrige Partikel: Gruppe IIIA
nach Leitfähigkeit:
nichtleitend: Gruppe IIIB
leitfähig: Gruppe IIIC
Brennbare, langfaserige Partikel sind dadurch gekennzeichnet, dass eine ihrer Abmessungen 500 µm übersteigt und ihr Verhältnis von Länge zu Breite größer als drei ist. Gute Beispiele sind Baumwolle, Hanf oder Kohlefaser. Pulver werden in diese Gruppe durch visuelle Inspektion oder mikroskopische Untersuchung eingeteilt.
Für die Klassifizierung nach Leitfähigkeit beträgt der Schwellwert des bestimmenden spezifischen Widerstandes 103 Ωm. Bei einem höheren Wert gilt der Port als nicht leitend, bei einem niedrigeren Wert als leitend. Die spezifische Leitfähigkeit wird durch einen Standardtest nach der Norm EN ISO 80079-20-2 bestimmt.
Bei der Bestimmung der Leitfähigkeit mittels instrumenteller Prüfung wird zwischen die beiden Elektroden einer speziellen Messzelle ein konstantes, definiertes Pulvervolumen gefüllt, an dem durch Anlegen unterschiedlicher Messspannungen der Widerstand zwischen den beiden Elektroden bestimmt werden kann. Die Grundplatte der Messzelle besteht aus Teflon (Polytetrafluorethylen), darauf sind im Abstand von 10 mm zwei Elektroden aus polierten Edelstahlstäben montiert. Die Elektroden sind mit einem Widerstandsmessgerät verbunden.
KÉPET ILLESZTENI !
Für jede Prüfspannung wird der spezifische Widerstand p durch folgende Beziehung bestimmt:
KÉPET ILLESZTENI !
Die bei unterschiedlichen Messspannungen erhaltenen Werte werden nach Mittelung im Messprotokoll festgehalten.